Juristische Fallstricke – was man als Selfpublisher wissen muss

Als Selfpublisher muss man viele juristische Klippen umschiffen, für die ein klassischer Verlag eine ganze Abteilung und speziell ausgebildete Fachkräfte hat. Die wichtigsten Aspekte haben wir hier für Sie zusammengefasst – mit Informationen und Links zu den wichtigsten Gesetzen:

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist sehr komplex, für jedes Land existiert zudem ein eigenes (bspw. das Copyright-Law der USA) und es ist einem ständigen Wandel unterworfen. Zur Zeit wird viel darüber diskutiert, das Urheberrecht an die digitalen Anforderungen anzupassen. Eine Einigung zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern ist bisher jedoch nicht abzusehen.

Das Urheberrecht im Internet nachlesen: gesetze-im-internet.de

Zitate

Das Zitatrecht ist auch Teil des Urheberrechtsgesetzes. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Ihren Werken Zitate verwenden. Wichtig ist immer die korrekte Kennzeichnung als Zitat und die Angabe des Verfassers sowie des Werkes, aus dem es entnommen wurde. Für manche Zitate müssen Sie sich die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen und ggf. Lizenzgebühren zahlen. Mehr Informationen dazu bei Wikipedia lesen.

Bilder

Für die Verwendung von Bildern gilt dasselbe wie für Zitate, auch Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Für die Benutzung müssen Sie sich die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen und ggf. Lizenzgebühren zahlen.

Plagiate

Ein Plagiat ist der Diebstahl geistigen Eigentums und zieht Konsequenzen nach sich. Dies können z. B. eine Abmahnung, der Verlust des Doktortitels oder hohe Geldforderungen der Geschädigten sein. Deshalb: Prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit immer nach, ob Sie alle Zitate und Quellen richtig angegeben haben.

Lesenswert: Der Blog irights.info zum Thema Zitat + Plagiat

Das Verlagsrecht

Das Verlagsrecht besteht schon seit 1901, zuletzt wurde es 2002 geändert. Es ist die Grundlage des Geschäftsverhältnisses zwischen Verlag und Autor.

Das Verlagsrecht im Internet nachlesen: gesetze-im-internet.de (PDF)

Titelschutz

Ein wichtiges Thema, das sehr viel Arbeit und Recherche erfordert, da es ansonsten nach Veröffentlichung Ihres Buches zu unglücklichen Verwicklungen mit anderen Verlagen kommen kann.

Impressum

Im Impressum Ihres Buches oder E-Books können Sie alle Beteiligten und z. B., wenn Sie Ihr Buch drucken lassen, die verwendeten Papiere und Schriften angeben. Darüber hinaus gibt es einige Angaben, die Sie zwingend im Impressum erwähnen müssen:

  • Beim klassischen Verlag gilt
    Der Name des Druckers und des Verlegers mit Name und Anschrift – Ausnahme: Bei einem Eintrag des Verlags oder der Druckerei im Handelsregister ist die Angabe von Straße und Hausnummer optional
  • Beim Selbstverlag gilt
    Name und Anschrift des Autors oder des Herausgebers
  • Für beide gilt
    Die ISBN (wenn das Buch eine hat)

Mehr auf Börsenblatt.de lesen.

Sonderfall: E-Books und GEMA

Wenn Sie ein reines Text-E-Book veröffentlichen, müssen Sie keine GEMA-Gebühr zahlen. Sobald Sie dieses jedoch mit Musik und Filmausschnitten anreichern möchten – also ein sogenanntes Enhanced E-Book daraus machen wollen – müssen Sie darauf achten, ob die gewählten Stücke gemeinfrei oder gemapflichtig sind.

Mehr lesen: Was ist die Gema?

– Wichtig: Bitte beachten Sie, dass diese Liste nur allgemein gehalten ist und wir keine Gewähr auf Vollständigkeit geben können. –