Als Selfpublisher muss man viele juristische Klippen umschiffen, für die ein klassischer Verlag eine ganze Abteilung und speziell ausgebildete Fachkräfte hat. Die wichtigsten Aspekte haben wir hier für Sie zusammengefasst – mit Informationen und Links zu den wichtigsten Gesetzen:weiterlesen ›
Als Selfpublisher ist man auf sich allein gestellt – man muss sich um alle Belange der Buchveröffentlichung kümmern, auch um das eigene Marketing – einer der wichtigsten Faktoren für den Erfolg Ihres Buches. Auch für ein knappes Budget gibt es viele Möglichkeiten, das eigene Buch zu bewerben.
Wir meinen: ja! Lernen kann man prinzipiell alles. Man sollte aber wissen, worauf man sich einlässt und immer auf das eigene Bauchgefühl hören: Insbesondere wenn man sein erstes eigenes Buch schreiben möchte, muss man sich bewusst sein, wieviel Zeit und Arbeit dies – auch für etablierte Autoren – bedeutet. An manchen Tagen wird man sehr viel schreiben, die 24 Stunden reichen nicht aus, um alles aufs Papier zu bringen … und es werden Wochen kommen, in denen Sie nicht ein einziges Wort zu Papier bringen. Nicht jeder ist ein geborener Schriftsteller und für die meisten ist es ein langer Weg. Aber das meiste kann man glücklicherweise lernen.weiterlesen ›
Selfpublishing ist zur Zeit in aller Munde – immer mehr Selfpublisher feiern mit ihren E-Books Erfolge auf Onlineplattformen wie Amazon & Co und landen dort in den Top 100 der meistverkauften Titel. Im stationären Buchhandel findet man allerdings bis auf wenige Ausnahmen nur Werke der klassischen Verlage. Woran könnte das liegen?
Ein Praxisbeispiel aus der Buchwelt für Selfpublisher & Autoren: Aktuell kann man in der Presse einen Rechtsstreit zum Thema Titelschutz zwischen dem Verlag Voland & Quist und dem Droemer Knaur Verlag verfolgen.
Droemer Knaur erwartet, dass Voland & Quist seinen neuen Titel “Die schönsten Wanderwege der Wanderhure” vom Markt nimmt. Das Buch würde Droemer Knaurs Rechte an der mehrteiligen historischen Wanderhuren-Romanreihe verletzen. Voland & Quist sieht sich im Recht und weigert sich die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, da der Titel eine “offensichtliche ironische Verfremdung” darstellt und somit unter die künstlerische Freiheit fällt. Wie der Rechtsstreit ausgeht, wird im März vor dem Landgericht Düsseldorf entschieden.weiterlesen ›
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