VG Wort – Stand der Dinge

Die Debatte um die Verlegerbeteiligung an den Tantiemen der VG Wort zieht sich nun schon seit einigen Jahren hin und noch immer wird hitzig diskutiert, schließlich geht es um rund hundert Millionen Euro. Letztes Jahr hat der Bundesgerichtshof im April entschieden, dass die VG Wort die Tantiemen aus der Kopiervergütung nicht wie bisher pauschal an Verlage ausschütten darf. Seitdem arbeitet die VG Wort an der Umstellung des Verteilungsplans und den Rückforderungsbedingungen für die von 2012 bis 2015 ausgezahlten, nun als unrechtmäßig eingestuften Verlegeranteile – ein gewaltiger Verwaltungsaufwand.

Verlagssterben vorprogrammiert?

Ende Juni 2017 wandte sich die Kurt-Wolff-Stiftung in einem offenen Brief mit dem Titel »Es steht viel auf dem Spiel! Verlagssterben infolge politischer Fehlentscheidungen« an die Bundesregierung, in dem u.a. die Folgen des BGH-Urteils skizziert werden: Ein Förderungsmodell für unabhängige Verlage, wie es in der Schweiz und Österreich bereits existiert, müsste her, um die Bibliodiversität – die kulturelle Vielfalt der deutschen Buchkultur – unter solchen Umständen weiterhin bewahren zu können. Ein Mitgliedsverlag der Stiftung befände sich aufgrund der Rückzahlungsforderungen seitens der VG Wort bereits in Liquidation, ein anderes Mitglied hätte eine Crowdfunding-Kampagne starten müssen, um überhaupt eine Überlebenschance zu haben.

Diese beiden Fälle werden vermutlich nicht die einzigen bleiben, in denen kleine, unabhängige Verlage zu solchen Maßnahmen greifen müssen. Der Börsenverein geht sogar davon aus, dass durch die Rückzahlungen »20 bis 25 Prozent der Verlage (…) akut existenzgefährdet« sind – keine schönen Aussichten. Dass die Zahlen und Prognosen des Börsenvereins stimmen, stellt Wolfgang Michal in dem Artikel »Das große Verlagssterben: Lobby-Pingpong mit dem Börsenverein« auf irights.info allerdings infrage. In einem anderen Artikel wird hier auch das Ende Februar abgeschlossene Verzichtsverfahren kritisiert, bei dem Autoren – freiwillig und anonym – auf die Rückforderung der seit 2012 gezahlten Verlegeranteile verzichten konnten. Laut VG Wort wurden ca. 26.000 Verzichtserklärungen seitens der Urheber fristgerecht eingereicht.

Ohne Zweifel eine schwere Prüfung für die Beziehung zwischen Verlagen und Autoren… Ob das prophezeite Verlagssterben eintreten wird, bleibt abzuwarten.

Kein Ende in Sicht

Die Möglichkeit, freiwillig auf den Verlegeranteil zu verzichten, soll auch in Zukunft Bestand haben, zurzeit läuft dieses Verfahren für die Hauptausschüttung 2017 (PDF). Wer sich unsicher ist, ob er diese Erklärung unterzeichnen soll, kann bei fairerbuchmarkt.de eine »Pro und Kontra«-Liste einsehen.

Auch der Urheberrechtler Martin Vogel, dessen Klage gegen die Verteilungspraxis 2011 der Auslöser für die Debatte war, hat sich diesbezüglich auf perlentaucher.de zu Wort gemeldet, da er Teile des neuen Verteilungsplans der VG Wort ebenfalls als rechtswidrig einstuft und u.a. das Einwirken verschiedener Verbände auf die Verwertungsgesellschaft kritisiert. In diesem Zusammenhang verweist er auf zwei neue Klagen, die aktuell gegen die VG Wort laufen, eine richtet sich gegen eben dieses »Verzichtsmodell«. Aber es gibt auch andere Stimmen, wie zum Beispiel die Autorin Karen Köhler, die auf Zeit Online fragt: »Was haben Sie angerichtet, Herr Vogel?!«

Weiterführende Informationen unter www.vgwort.de.